Richtlinien:
- Förderzeitraum: Kalenderjahr (1. Januar - 31. Dezember)
- Fördervolumen: 5 Produkte à max. jeweils 50 Lizenzen
- Max. Anzahl der Bestellungen pro Förderzeitraum: unbegrenzt
Tätigkeitsschwerpunkt:
Förderberechtigt sind Non-Profit Organisationen, mit folgenden Tätigkeitsschwerpunkten:
- Armutsbekämpfung und Soforthilfen für Arme
- Förderung von Sport
- Kultur- & Denkmalschutz
- Gesundheitswesen
- Mildtätige Zwecke
- Förderung der Kinder- & Jugendhilfe
- Förderung von Umwelt- & Naturschutz
- Förderung der Sozial- & Wohlfahrtsfürsorge
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)
Bitte beachten Sie:
Die Produkte werden nur an förderberechtigte Non-Profit-Organisationen und nicht an Einzelpersonen verteilt.
Non-Profit-Organisationen dürfen SoGeht’s-Produkte nicht übertragen, weiterverkaufen oder für Schulungen Dritter einsetzen.