Richtlinien:
- Förderzeitraum: einmalig
- Fördervolumen: maximal 1 Lizenz
Tätigkeitsschwerpunkt:
Förderberechtigt sind Non-Profit-Organisationen unabhängig von ihrem Tätigkeitsschwerpunkt.
Ausnahmen:
Derzeit leider nicht förderberechtigt sind:
- Schulen, Berufs- und Handelsschulen sowie Universitäten
- Krankenhäuser und Kliniken sowie Versicherungsorganisationen im Bereich Gesundheitswesen
- Kreditgenossenschaften
- Regierungsbehörden Organisationen, die im Bereich Kreditberichterstattung tätig sind
- Arbeitnehmer- und sonstige Mitgliedsorganisationen
Budgetgrenze:
Förderberechtigt sind gemeinnützige Organisationen unabhängig von Ihrem jährlichen Gesamtbudget (Summe der Personal-, Sach- und Investitionskosten)
Besonderheiten:
- Die IT-Spenden dürfen nicht dazu genutzt werden, bereits existierende Box-Zugänge zu verlängern.